Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz (im Sinne des Bewertungsgesetzes 1955 igF). Sie wird auf Grund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz 1955 igF) von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt. 

Bemessungsbasis ist der von den Finanzämtern festgestellte Grundsteuermessbetrag; dieser wird aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes (wirtschaftliche Einheit) errechnet.

Es wird zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für Grundvermögen unterschieden.
Die Gemeinden sind ermächtigt, bei der Steuerfestsetzung einen einheitlichen Hebesatz von bis zu 500% des Grundsteuermessbetrages anzuwenden.

Grundsteuerbefreiung ab 1. Jänner 2011 gestrichen
Der Landtag von NÖ hat am 1. Juli 2010 die 2. Novelle des NÖ Wohnungsförderungsgesetztes 2005, LGBL 8304 beschlossen. Mit dieser Novelle fällt die Möglichkeit der Grundsteuerbefreiung ab 1. Jänner 2011 weg.