Aufschließungsabgabe

Einheitssatz
€ 620,00

Die Aufschließungskosten sind ein Sammelbegriff für eine Gemeindeabgabe, die in der niederösterreichischen Bauordnung vorgeschrieben und einmal zu entrichten ist. Diese Abgabe ist zweckgebunden, das heißt, dass die Gemeinde diese Abgabe für die "Aufschließung / Erschließung" eines unbebauten (neu) parzellierten Grundstückes verwenden muss.

Diese beziehen sich auf die Errichtung einer Fahrbahnhälfte, einer Oberflächenentwässerung und einer Straßenbeleuchtung.
Sie haben mit Wasseranschluss- und Kanalanschlussgebühren sowie mit den Gebühren für den Anschluss an das Strom- oder Gasnetz nichts zu tun.

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